Allgemeine Informationen zu Berlinfahrten
Jede/r Bundestagsabgeordnete hat die Möglichkeit, Besuchergruppen nach Berlin einzuladen. Insgesamt stehen dafür jedem Abgeordneten/jeder Abgeordneten 300 Plätze zur Verfügung, die sich aus unterschiedlichen Kontingenten errechnen:
1. 100 Plätze für eine mehrtägige Fahrt über das Bundespresseamt (BPA)
Jeder/r Abgeordnete des Deutschen Bundestages kann pro Jahr zwei Besuchergruppen mit je 50 Teilnehmern aus seinem/ihrem Wahlkreis auf Kosten des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (BPA) nach Berlin einladen. Die Teilnehmer müssen in der Regel das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eingeladen werden können deutsche Staatsangehörige und ausländische Teilnehmer aus den EU-Staaten. Nach den zurzeit geltenden Bestimmungen muss es sich bei den Teilnehmern um "politisch Interessierte" aus den jeweiligen Wahlkreisen handeln. Eine mehrmalige Teilnahme derselben Person entspricht nicht den Richtlinien des BPA.
Die Kosten für die Fahrt, Übernachtung und Verpflegung während des Aufenthalts in Berlin trägt das BPA. Für Eintritts- und Trinkgelder erhebt das Wahlkreisbüro pauschal einen geringen Kostenbeitrag pro Person.
Findet die Fahrt während einer Sitzungswoche des Bundestages statt, stehen der Besuch einer Plenardebatte und die anschließende Diskussion mit dem MdB auf dem Programm. Fällt die Fahrt in eine Nicht-Sitzungswoche, findet eine Besichtigung des Plenarsaals, ein Vortrag sowie eine Diskussion mit dem MdB statt.
2. 100 Plätze für Informationsbesuche mit Fahrtkostenzuschuss und Einladung zum Mittagessen über den Besucherdienst des Bundestages
Pro Jahr kann ein Abgeordneter/eine Abgeordnete 100 Personen zu einem Informationsbesuch in den Bundestag einladen. Die Gruppengröße muss mindestens 10, maximal 50 Personen pro Fahrt betragen. In der Regel handelt es sich bei den Gruppen um Schulklassen, Jugendgruppen etc. mit einer Gruppenstärke von 20 – 25 Personen, wobei bezüglich der Einladung versucht wird, die Plätze möglichst gerecht auf die verschiedenen Regionen und Schulformen des Wahlkreises zu verteilen.
Den Besuchern werden die Fahrtkosten bis auf einen Eigenanteil von 10,- € pro Person erstattet. Für die Bahn wird das günstigste Zugticket bezuschusst, die Kilometerpauschale für Bus und Auto beträgt derzeit 0,04 € pro Besucher. Zudem werden die Besucher zu einem Mittagessen eingeladen. Um die Fahrtkosten erstattet zu bekommen, ist ein Besuch auf der Besuchertribüne des Reichstagsgebäudes mit Vortrag über die Arbeitsweise des Bundestages nötig. Im Anschluss an den Vortrag ist eine Diskussion mit der/dem einladenden MdB vorgesehen. Diese Diskussion kann bei terminlichen Engpässen auch im Wahlkreis stattfinden.
3. 100 Plätze für Plenumbesuche mit Fahrtkostenzuschuss und Einladung zum Mittagessen über den Besucherdienst des Bundestages
Hier gelten die gleichen Bestimmungen wie bei der unter Punkt 2 genannten Einladungsmöglichkeit. Der Besuch findet während der Sitzungswochen statt, die Gäste können dann für eine Stunde der aktuellen Plenumdiskussion auf der Besuchertribüne beiwohnen. Im Anschluss daran ist ebenfalls eine Diskussion mit der/dem MdB vorgesehen.
Wer sich über die Berlinfahrten näher informieren möchte, kann sich jederzeit zu den Öffnungszeiten an das Regionalbüro von Thilo Hoppe wenden. Wir werden Sie gerne über die Möglichkeiten einer Einladung informieren.