Protokollrede zum Antrag: "Für die Einführung eines fairen und unabhängigen Staateninsolvenzverfahrens"
Bereits seit der lateinamerikanischen Schuldenkrise vor über 30 Jahren ist klar: Staaten können Pleite gehen. Seitdem sind immer wieder Entwicklungs- und Schwellenländer unter hohen Schuldenbergen zusammengebrochen und mittlerweile kämpfen sogar mehrere EU-Mitgliedstaaten mit dem Staatsbankrott. Trotzdem gibt es bislang kein geregeltes Verfahren zum Umgang mit Staatspleiten.
Die Finanzkrise hat die Staatsverschuldung weltweit in die höhe getrieben und besonders ärmere Länder hart getroffen. Die enorme Schuldenlast ist ein fast unüberwindliches Hindernis für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung dieser Länder. Statt Armut wirksam bekämpfen zu können, sind sie gezwungen, Schulden zurückzuzahlen. Für viele Menschen in Europa bedeutet die Schuldenkrise bereits schmerzhafte Einschränkungen. Für die Menschen in Entwicklungsländern kann die Schuldenlast ihrer Länder jedoch tödlich sein, etwa wenn dringend benötigte Gelder für die medizinische Grundversorgung durch den Schuldendienst aufgefressen werden.
Unser Antrag auf Einführung eines fairen und transparenten Staateninsolvenzverfahrens müssten bei den Koalitionsfraktionen eigentlich auf Zustimmung stoßen, immerhin haben sie sich in ihrem eigenen Koalitionsvertrag dazu verpflichtet ein solches Verfahren international voranzutreiben. Im Entwicklungsministerium war eine Zeitlang sogar zaghaftes Bemühen in diese Richtung erkennbar. Immerhin wurde eine Fachtagung organisiert. Passiert ist danach leider nichts mehr und das Finanzministerium will von dem Thema gleich gar nichts wissen.
Unser Antrag soll die Debatte um ein Staateninsolvenzverfahren wiederbeleben und beschränkt sich daher darauf, Kernelemente eines fairen und transparenten Verfahrens zu beschreiben. Wichtig ist, dass zukünftig nicht mehr die Gläubigerclubs in London oder Paris die Bedingungen einer Entschuldung diktieren, sondern eine unabhängige Instanz einen fairen und offenen Ausgleich zwischen Schuldnern und allen Gläubigern ermöglicht. Länder, die ein Insolvenzverfahren in Anspruch nehmen, brauchen zudem gewisse Schutzrechte, zur Gewährleistung eines menschenwürdigen „Existenzminimums“ ihrer Bevölkerung. Ein transparentes Entschuldungsverfahren könnte vielen Ländern darüberhinaus helfen, endlich objektiv mit dem Problem illegitimer Schulden umzugehen. Dabei geht es um Schulden, die durch unverantwortliche Kreditvergabe westlicher Geber an nicht mehr im Amt befindliche, kleptokratische Regime entstanden sind.
Die Eurokrise bietet ein anschauliches Beispiel für die politische Unsicherheit infolge eines fehlenden institutionellen Rahmens zum Umgang mit Schuldenkrisen. Seit wir den vorliegenden Antrag im Dezember 2011 eingebracht haben, brauchte mit Spanien nach Irland, Portugal und Griechenland ein weiteres Land Finanzhilfen aus den Euro-Rettungsschirmen. Auch Zypern hat derweil ESM-Hilfen beantragt. Und wenn ich mir die aktuellen Haushalts- und Wirtschaftsdaten der Eurozone anschaue, bin ich mir alles andere als sicher, ob die derzeitige Eurokrise ihren Höhepunkt schon erreicht hat, oder nicht eher noch weitere Euro-Staaten Rettungshilfen beantragen werden. Drei Jahre nachdem Griechenland erstmals in Zahlungsschwierigkeiten geriet, ist das Thema für die Eurozone also noch immer hochaktuell: Nur mittels Milliarden-Hilfen aus den Euro-Rettungsschirmen gelang es in mindestens vier Staaten, die Staatspleite abzuwenden.
Warum ist ein Staateninsolvenzverfahren auch für die Eurozone nach wie vor für erforderlich? Die Beteiligung des Privatsektors an den Kosten der Krise ist noch immer völlig unzureichend. Das gilt für die Investoren von Banken und Staaten gleichermaßen und erschwert die effektive Krisenbewältigung. So wäre es dringend erforderlich, endlich auch ein funktionsfähiges Abwicklungs- und Restrukturierungregime für Banken auf EU-Ebene einzuführen, damit Banken nicht länger „too big to fail“ sind und auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gerettet werden müssen. Nur so kann für die Zukunft verhindert werden, dass – wie in Spanien und Irland bereits geschehen – Bankschulden zu Staatsschulden werden und Staaten in die Nähe der Zahlungsunfähigkeit geraten, weil sie ihre Banken retten müssen. Auch die Einführung eines Staateninsolvenzverfahrens könnte eine solche erforderliche Beteiligung des Privatsektors auf geordnetem Wege sicherstellen. Rendite und Risiko – das gehört zusammen, auch bei Staatsanleihen, auch von Eurostaaten.
Auch zur Prävention künftiger Staats-Schuldenkrisen würde ein – richtig ausgestaltetes – Staateninsolvenzverfahren einen wichtigen Beitrag leisten. Denn derzeit sind für Investoren und Marktteilnehmer die Beteiligungen des Privatsektors völlig unvorhersehbar und daher unkalkulierbar. Wer hätte zum Beispiel vor einer Woche gedacht, Europa würde ernsthaft über die Beteiligung von zyprischen Kleinsparern an der Bewältigung der Krise in Zypern diskutieren? Damit Märkte ihre wichtige Preis- und Informationsfunktion ausüben können, sind deshalb Regeln nötig, die eine Beteiligung des Privatsektors in offenkundigen Überschuldungssituationen vorhersehbarer machen. Erst dann werden die Preise von Staatsanleihen ihre wichtige Informations- und Warnfunktion wieder besser ausüben können.
Übrigens sprechen sich auch die fünf Wirtschaftsweisen dafür aus, in der Eurozone ein Staateninsolvenzverfahren einzuführen.
Die Idee eines Entschuldungsverfahrens für insolvente Staaten ist aber keineswegs neu. Eine Reihe von Vorschlägen zur Ausgestaltung eines solchen Verfahrens liegen bereits auf dem Tisch. 2001 stellte sogar der IWF seine Vorstellungen eines „Sovereign Debt Restructuring Mechanism“ vor. Jetzt kommt es darauf an, diese Vorschläge weiter voranzutreiben. Gerade die Bundesrepublik, die vor 60 Jahren mit dem Londoner Schuldenabkommen selbst in den Genuss eines fairen Verfahrens zur nachhaltigen Reduzierung ihrer Schuldenlast gekommen ist, sollte dabei eine Voreiterrolle einnehmen. Es wäre tragisch, wenn wir der nächsten Schuldenkrise ebenso unvorbereitet begegnen würden wie der aktuellen.