Ohne die Wahrung der Menschenrechte kann es keinen Frieden im Nahen Osten geben

 Anlässlich der Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages zum Thema "Zur menschenrechtlichen und humanitären Lage in Israel und den besetzten Gebieten" mit VertreterInnen von israelischen und palästinensischen Menschenrechtsorganisationen am 29. September 2004 erklären Christa Nickels, menschenrechtspolitische Sprecherin, und Thilo Hoppe, entwicklungspolitischer Sprecher:

Vor fast genau vier Jahren begann eine Eskalation des israelisch-palästinensischen Konflikts, die in ihrem Ausmaß fast alles übertraf, was zuvor geschah.

Eine der Ursachen für diese Eskalation liegt darin, dass beide Konfliktparteien selbst während des so genannten Oslo-Prozesses in den 90er-Jahren dem Problem der Menschenrechtsverletzungen nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet haben. Es wurden im Gegenteil von beiden Seiten massiv Menschenrechte verletzt. Israelische und palästinensische Menschenrechtsorganisationen haben schon damals vor der Argumentation gewarnt, zunächst müsse man ein Friedensabkommen erreichen, dann könne man sich um die Frage der Menschenrechte kümmern. Wer so vorgehe, werde zum Schluss weder Frieden noch die Einhaltung von Menschenrechten erreichen. Leider haben die Menschenrechtsorganisationen Recht behalten.

Durch die Eskalation haben die Menschenrechtsverletzungen auf beiden Seiten erheblich zugenommen. Die Mehrheit sowohl der israelischen wie der palästinensischen Bevölkerung ist zwar für eine Zwei-Staaten-Regelung, die inzwischen auch internationaler Konsens ist. Gleichzeitig rechtfertigt aber auch eine Mehrheit in beiden Bevölkerungen die Anwendung von Gewalt gegen die andere Seite.

Die Arbeit israelischer und palästinensischer Menschenrechtsorganisationen ist vor diesem Hintergrund notwendiger und dringlicher als je zuvor. Das gleiche gilt für die internationale Unterstützung dieser Organisationen. Die so wichtige politische Perspektive eines ausgehandelten Kompromisses zwischen den Konfliktparteien und die Verbesserung der Menschenrechtslage müssen miteinander verzahnt sein. Nur eine Verbesserung der Menschenrechtslage wird diese politische Perspektive in beiden Gesellschaften verankern.