Menschenrechte am Drei-Schluchten-Staudamm-Projekt in China einhalten

PRESSEMITTEILUNG

NR. PM 005 von Thilo Hoppe, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 2. April 2003

Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Flutung des Drei-Schluchten-Staudamms in China erklären Christa Nickels, menschenrechtspolitische Sprecherin, und Thilo Hoppe, entwicklungspolitischer Sprecher:

Wir sind äußerst besorgt über die Menschenrechtsverletzungen, die in China im Zusammenhang mit dem Drei-Schluchten-Staudamm-Projekt geschehen. Wir fordern die chinesische Regierung auf, unverzüglich all diejenigen freizulassen, die wegen friedlicher Proteste gegen den Staudamm verhaftet wurden. Von der Umsiedlung Betroffene müssen menschenwürdig behandelt und ausreichend entschädigt werden.

Für das weltgrößte Energieprojekt, an dem die Bundesrepublik Deutschland durch Exportkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau und Hermesbürgschaften beteiligt ist, müssen 140 Städte und 326 Dörfer überflutet werden. Bisher sind etwa 640 000 Menschen umgesiedelt worden. Insgesamt sind 1,2 bis 1,9 Millionen Menschen betroffen. Dabei werden die Menschenrechte der Anwohner massiv verletzt. Menschen werden verhaftet, aufkeimende Proteste hart bestraft. Die Umzusiedelnden werden unzureichend entschädigt, neue Häuser sind unerschwinglich und die versprochenen Arbeitsplätze kaum vorhanden. Viele der Umgesiedelten sind trotz der für Anfang April vorgesehenen Überflutung in ihre Dörfer zurückgekehrt. Es ist zu befürchten, dass sie mit Waffengewalt vertrieben werden. Im Zusammenhang mit der beginnenden Flutung ist eine Zunahme der Menschenrechtsverletzungen zu erwarten.

Auf keinen Fall darf geflutet werden, solange noch Menschen im Überflutungsgebiet leben.

Wir setzen uns ein für die Entsendung von Menschenrechtsexperten in die Drei-Schluchten-Region zur Beobachtung der Umsiedlung, die Ablehnung weiterer Hermesbürgschaften und Exportfinanzierungen durch die KfW für den Drei-Schluchten-Staudamm sowie die Reform der Hermesbürgschaften, damit die Vergabe von Bürgschaften auch an klare Menschenrechtskriterien gebunden wird.