Internationale Leitlinien zum Menschenrecht auf Nahrung vereinbart

Zum Abschluss der FAO-Verhandlungen zum Recht auf Nahrung erklären Ulrike Höfken, verbraucher- und agrarpolitische Sprecherin, und Thilo Hoppe, entwicklungspolitischer Sprecher:

Wir begrüßen mit Nachdruck die Verabschiedung der Leitlinien zum Menschenrecht auf Nahrung. Sie sind auch ein Erfolg der Bundesregierung und von Ministerin Künast, die diesen Prozess fachlich und finanziell unterstützt hat. Ebenso haben wir Abgeordneten diese Entwicklung intensiv im Bundestag und in den Verhandlungen begleitet.

Mit den Leitlinien zum Recht auf Nahrung und der gerade im Vorfeld der UN-Konferenz von mehr als 100 Staaten unterzeichneten Lula-Chirac-Initiative, die sich die Hungerbekämpfung zum Ziel setzt, wird das Ziel der Welternährungskonferenz und der Millennium-Runde deutlich unterstützt, die Zahl der hungernden Menschen massiv zu verringern und zu einer gesunden und angemessenen Ernährung der Menschen beizutragen. Auch Deutschland hat sich diesen Zielen und der Umsetzung der "Leitlinien" verpflichtet.

In Rom wurde von der FAO nach zweijährigen Verhandlungen ein wichtiges neues Instrument im Kampf gegen den weltweiten Hunger beschlossen. In den "Leitlinien zur Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung" werden die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen festgehalten, die sich weltweit für eine erfolgreiche nationale Ernährungssicherung herauskristallisiert haben. Erstmals in der VN-Geschichte haben dabei Menschenrechts-, Entwicklungs- und Landwirtschaftsexperten von mehr als 120 Regierungen, von VN-Institutionen und zahlreichen internationalen Nichtregierungsorganisationen gemeinsam "gutes Regierungshandeln" zur Hungerbekämpfung definiert.

Seit einem Jahrzehnt wird der mangelnde politische Wille als Haupthindernis im Kampf gegen Hunger und Unterernährung angesehen. Mit den Leitlinien existiert jetzt ein international vereinbartes Regelwerk zur guten Regierungsführung zur Bekämpfung des Hungers. Jetzt kann und muss sich jede Regierung der Verantwortung gegenüber ihren hungernden Bürgern stellen.

Selbstverständlich können die Leitlinien nur ein Schritt zur Erreichung der Ziele der Welthungerbekämpfung sein. Weitere müssen folgen. Der Verhandlungserfolg stärkt unsere Bemühungen für eine effiziente Hungerbekämpfung im Rahmen der Vereinten Nationen.

Die Leitlinien müssen noch vom FAO-Rat im November 2004 offiziell verabschiedet werden. Die Bundestagsfraktion wird hierzu am 22./23.10.04 die Grüne Welthandelskonferenz und am 4.12.04 die Ernährungskonferenz durchführen.