Gewaltökonomien und Menschenrechte in Afrika

Anlässlich der Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages zum Thema "Die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen im Kontext von Gewaltökonomien in Afrika" erklären Christa Nickels, menschenrechtspolitische Sprecherin, und Thilo Hoppe, entwicklungspolitischer Sprecher:

Gewaltökonomien in Afrika sind eine der Ursachen massiver Menschenrechtsverletzungen auf dem Kontinent. Gemeinsam mit Experten aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und aus internationalen Organisationen haben wir im Rahmen der Anhörung am 22. September die Gründe für das Entstehen von Gewaltökonomien erörtert und in einem zweiten Schritt über Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Gewalt diskutiert. Ein Ergebnis dieser Diskussion ist: In den Gewaltökonomien Afrikas tragen die dort tätigen Unternehmen einen Teil der Verantwortung für menschenrechtliche Missstände.

Wir begrüßen in diesem Zusammenhang Initiativen wie den Global Compact oder die OECD-Richtlinien für transnationale Konzerne als wichtige Schritte in die richtige Richtung zu mehr Unternehmensverantwortung. Langfristig müssen allerdings global geltende verbindliche Regelungen geschaffen werden, um Umfang und Reichweite von Unternehmensverantwortung festzulegen. Die UN-Normen zur menschenrechtlichen Verantwortung transnationaler Unternehmen stellen in diesem Prozess eine wichtige Grundlage dar. Aber auch Regierungen und Zivilgesellschaft sind hier gefragt. Es müssen Rahmenbedingungen in den Ländern geschaffen werden, in denen Unternehmen menschenrechtlich vertretbar agieren können. Die Zivilgesellschaft spielt eine wichtige Rolle bei Überwachung und Umsetzung von mehr Transparenz auf Seiten von Unternehmen und Regierungen.