Für eine aktive Rolle Deutschlands zur Erreichung der Millenniumsziele

Anlässlich des gestern in der Bundestagsfraktion verabschiedeten Beschlusses erklären Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende, Thilo Hoppe, entwicklungspolitischer Sprecher, Anja Hajduk, haushaltpolitische Sprecherin und Alexander Bonde, Mitglied im Haushaltsausschuss:

Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesregierung bis 2010 mindestens 0,5 Prozent und bis 2014 mindestens 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe zur Verfügung stellt. Die zusätzlichen Mittel sollen der Umsetzung der Millenniumsziele dienen, auf die sich die Regierungschefs nahezu aller Länder der Welt verpflichtet haben.

Als besonders vordringlich sehen wir Maßnahmen an, mit denen die Ausbreitung von HIV/Aids und Malaria gestoppt, Hunger und extreme Armut bekämpft, und der Zugang zu sauberem Wasser und regenerativer Energie verbessert sowie die Biodiversität erhalten werden können.

Deutschland ist ein verlässlicher und glaubwürdiger Partner der Vereinten Nationen, der wesentliche, seiner politischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechende Beiträge zur Lösung zentraler globaler Herausforderungen leisten kann. Dies tun wir in Abstimmung mit unseren Nachbarn in der EU und in vergleichbarem finanziellen Umfang.

Die Vereinten Nationen, die Weltbank sowie nahezu alle Entwicklungsexpertinnen und -experten sind sich darin einig, dass weltweit die für Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellten Mittel verdoppelt werden müssen, damit die Millenniumsziele bis zum Jahr 2015 erreicht werden.

Um die dafür nötigen Finanzmittel aufzubringen, kommt neuen Finanzierungsinstrumenten eine wichtige Rolle zu. Kurzfristig sind insbesondere ein Nutzungsentgelt auf den Luftraum und die Einführung einer internationalen Finanzierungsfazilität (IFF) von entscheidender Bedeutung. Auch eine Devisenumsatzsteuer kommt dafür infrage. Entscheidend ist es, vor allem die ärmsten Entwicklungsländer zu entschulden. EU-Agrarexportsubventionen, die bisher zum Schaden der Entwicklungsländer zum Beispiel an die Europäische Zuckerindustrie gezahlt wurden, sollen künftig auch für die Unterstützung der ärmsten Entwicklungsländer eingesetzt werden, damit sie sich auf eine neue europäische Zuckermarktordnung einstellen können.