Neues Vergaberecht erlaubt soziale und ökologische Standards

Es ist soweit: nach Jahren des Wartens tritt heute das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts in Kraft. Die Bundesregierung hat es zwar verpasst, die notwendigen Reformen umfassend anzupacken. Trotzdem gibt es aber wichtige Änderungen, die insbesondere die Eine-Welt-Arbeit der Kommunen betreffen. Das neue Gesetz ermöglicht es den Kommunen, ihre öffentlichen Aufträge nicht mehr nur an den günstigsten Anbieter zu geben, sondern auch an Firmen, die soziale und ökologische Standards ernst nehmen. So können Kommunen beispielsweise beschließen, dass die Kleidung ihrer Feuerwehrleute, die Pflastersteine ihres Marktplatzes oder die Fußbälle ihrer Schulen nur von Anbietern angeschafft werden dürfen, die nachweisen können, dass die Waren unter Ausschluss von Kinderarbeit hergestellt wurden. Dass öffentliche Auftraggeber explizit soziale und ökologische Kriterien festlegen dürfen, war höchstüberfällig!

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