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epd-Meldung
Bremen. Die Forderung nach einer psychosozialen Pflichtberatung vor einer Spätabtreibung findet im Bundestag weitere Unterstützung. Er halte die Beratungspflicht verbunden mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Bedenkzeit von drei Tagen zwischen Diagnose und Eingriff für sinnvoll, sagte der Grünen-Abgeordnete Thilo Hoppe am Mittwoch dem epd am Rande der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Bremen.
Hoppe erwägt, nach Diskussionen in der eigenen Fraktion gegebenenfalls einen eigenen Gruppenantrag zu verfassen oder Initiativen der SPD-Politikerin Kerstin Griese zu unterstützen. Hoppe wie Griese sind Mitglieder der EKD-Synode.
Die Unterstützung eines vom CSU-Abgeordneten Johannes Singhammer verfassten Gruppenantrages schloss Hoppe aus. Dieser sehe allein Ärzte als Pflichtberater vor, was auf das "innerkatholische Problem" mit der Rolle der Beratungsstellen zurückzuführen sei.
Mit dem Begriff Spätabtreibungen bezeichnet man Abtreibungen nach der 20. oder 22. Schwangerschaftswoche - es gibt unterschiedliche Zählungen - in der das Ungeborene schon lebensfähig sein kann. Die Statistik verzeichnete im vergangenen Jahr 631 Abtreibungen nach der 20. Woche, davon 229 nach der 22. Woche.
Abtreibungen nach der Drei-Monats-Frist sind derzeit zulässig, wenn die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist oder eine medizinische Indikation vorliegt. In diesem Fall bescheinigt der Arzt, dass die Frau eine Fortsetzung der Schwangerschaft physisch oder psychisch nicht verkraften würde. Das kann auch der Fall sein, wenn bei dem Kind eine Behinderung festgestellt wird.
Eine neue Beratungsregelung zu Spätabtreibungen würde alle Abtreibungen nach einer medizinischen Indikation umfassen, also auch Abbrüche vor der 20. Woche. Das waren im vergangenen Jahr laut Statistischem Bundesamt 3.072 Abbrüche. Insgesamt gab es im vergangenen Jahr 116.871 Abtreibungen.
epd kfr fu
051125 Nov 08